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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- Fertigungs- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB)
gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb

Stoffkunst & Polsterwerk, vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Theresa Kuhlmann
Maxstr. 10
97346 Iphofen

info@stoffkunst-polsterwerk.com
Telefon 09323 – 8774391

und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13
BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, § 14 BGB.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsschluss
    1.1 Bestellungen des Kunden bei Stoffkunst & Polsterwerk, stellen lediglich ein Angebot an Stoffkunst & Polsterwerk zum Abschluss
    eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Stoffkunst & Polsterwerk.
    1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
    1.3 Die Annahme erfolgt durch Stoffkunst & Polsterwerk mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der
    Ware
  2. Lieferung
    2.1 Stoffkunst & Polsterwerk liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,
    bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
    3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
    3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Stoffkunst & Polsterwerk (nachfolgend:
    Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Stoffkunst & Polsterwerk bis zur Erfüllung sämtlicher Stoffkunst & Polsterwerk gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Stoffkunst & Polsterwerk erfolgt und dass das Eigentum
auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Stoffkunst & Polsterwerk, die Vorbehaltsware nicht verpfänden
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Stoffkunst & Polsterwerk. Bei Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Stoffkunst & Polsterwerk unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Stoffkunst & Polsterwerk ab, die diese
Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist
der Unternehmerkunde berechtigt, die Stoffkunst & Polsterwerk abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist
jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Stoffkunst & Polsterwerk hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden
Abnehmer bekannt zu machen und Stoffkunst & Polsterwerk die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Stoffkunst & Polsterwerk wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Stoffkunst & Polsterwerk freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

  1. Gewährleistung
    4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese
    AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Stoffkunst & Polsterwerk über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §
    377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des
    Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
    4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
  2. Haftung
    Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Muster-GmbH nach zwingenden
    gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.
    Pflichten, die Muster-GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
    leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

ALLGEMEINE FERTIGUNGS- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Fertigungen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

  1. Kosten
    1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
    1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
    1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
    abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
    Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
    1.4. Ergibt sich während der Fertigung, dass die zu erwartenden Kosten der Fertigung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu fertigenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für
    Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Fertigung feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Fertigungsauftrages umfasst waren.
    1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
    Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
    1.6. Bei der Berechnung der Fertigung sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
    sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
    die Fertigung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
    Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
  2. Beendigung
    Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
  3. Zahlungen
    Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Stoffkunst & Polsterwerk kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  4. Mitwirkungspflichten
    4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.
    der Montage zu sorgen.
    4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
    Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
    vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
    4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Muster-GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet,
    an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
    4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt
  1. Frist für die Ausführung der Fertigung oder Montage
    5.1 Die Angaben von Stoffkunst & Polsterwerk über Fertigungs- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
    5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
    höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
  2. Abnahme der Fertigung oder Montage, Übernahme durch den Kunden
    6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
    Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
    Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
    machen.
  3. erweitertes Pfandrecht
    Stoffkunst & Polsterwerk steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Fertigungs- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
    Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus
    der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Gewährleistung
    Der Kunde hat einen Mangel der Fertigung oder Montage Muster-GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde
    ohne Einwilligung von Stoffkunst & Polsterwerk Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt
    oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Stoffkunst & Polsterwerk für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Stoffkunst & Polsterwerk ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Stoffkunst & Polsterwerk und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch
Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

GELTENDES RECHT, KONTAKT

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stoffkunst & Polsterwerk

Inh. Theresa Kuhlmann
Maxstraße 10
97346 Iphofen

Parkplätze finden Sie vor der Tür

Telefon 09323 – 8774391
info@stoffkunst-polsterwerk.com

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