Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- Fertigungs- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb
Stoffkunst & Polsterwerk, vertreten durch die Inhaberin Frau Theresa Kuhlmann
Maxstr. 10
97346 Iphofen
info@stoffkunst-polsterwerk.com
Telefon 09323 – 8774391
und ihren Kund*innen (Verbraucher*in und Unternehmer*in).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, §13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem
Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Stoffkunst & Polsterwerk, stellen lediglich ein Angebot an Stoffkunst & Polsterwerk zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Stoffkunst & Polsterwerk.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Stoffkunst & Polsterwerk mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
Lieferung
2.1 Stoffkunst & Polsterwerk liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,
bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. MwSt.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Stoffkunst & Polsterwerk (nachfolgend:
Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Stoffkunst & Polsterwerk über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Stoffkunst & Polsterwerk nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Stoffkunst & Polsterwerk dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Fertigungs- und Montagebestimmungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Fertigungen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Fertigung, dass die zu erwartenden Kosten der Fertigung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu fertigenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Fertigung feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Fertigungsauftrages umfasst waren.
Hierbei behalten wir uns einen Kalkulationsspanne von 20% vor. Wird diese überstiegen, wird der Auftraggebende sofort informiert und das weitere Vorgehen besprochen.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Fertigung sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Fertigung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. Zahlungen Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Stoffkunst & Polsterwerk kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.
der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Stoffkunst & Polsterwerk berechtigt, aber
nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt Frist für die Ausführung der Fertigung oder Montage.
5.1 Die Angaben von Stoffkunst & Polsterwerk über Fertigungs- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Abnahme der Fertigung oder Montage
Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
Erweitertes Pfandrecht
Stoffkunst & Polsterwerk steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Fertigungs- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Fertigung oder Montage von „Stoffkunst & Polsterwerk“ unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Stoffkunst & Polsterwerk Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Stoffkunst & Polsterwerk für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Fahrtkostenpauschale
Gültig für alle Termine und Beratungen ab dem 21.09.2024
Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Fahrtkostenpauschale pro Termin ab. Je nach Auftrag werden einer oder mehrere Termine vor Ort nötig sein.
Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt ab Werkstatt)
Schutzgebühr Beratungen
Kostenloses Erstgespräch für Ihr Projekt
Dieses kann per Telefon, Mail oder gern persönlich in unserer Werkstatt stattfinden Hier analysieren wir ihr Projekt und besprechen das weitere Vorgehen. Wenn es möglich ist, erhalten Sie eine Kostenschätzung.
Ausführliche Beratungen & individuelle Angebote
um Ihnen qualitativ hochwertige Beratungsleistungen und Angebote anbieten zu können, erlauben wir uns, für eine Schutzgebühr auf unsere Arbeiten zu erheben.
Diese Gebühr deckt den Zeitaufwand und die Ressourcen ab, die für die Erstellung Ihres individuellen Angebots sowie für die Beratung aufgewendet wurden.
Die Schutzgebühr deckt folgende Punkte ab:
Unser Beratungspaket für Sie:
Der Schutzgebühr richtet sich je nach Aufwand, Beratungszeit und Umfang des Projektes.
Sollte es sich um einen kompletten Raumkonzept bzw. verschiedene Projekte handeln, rechnen wir nach dem aktuellen Stundenlohn ab.
Werden Aufträge kurzfristig vor der Fertigung oder nach der Zusage wieder storniert, werden Angebotserstellung und alle bis dahin anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Wir behalten uns bei besonderen Aufträgen oder Situationen Änderungen vor.
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer
Bettensystem:
Das Aufbauen und Einstellen des Bettensystems nach dem Kauf ist im Service enthalten. Gerne kommen wir 3-4 Wochen nach der ersten Nacht noch einmal zum Nachstellen vorbei. Weitere Termine müssen wir in Rechnung stellen.
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer
Stand 21.09.2024
Workshops
Anmeldung Polsterkurs:
Eine Anmeldung zum Workshop muss ca. zwei Wochen vor Workshop-Beginn erfolgt sein, damit gewährleistet wird, dass das vom Teilnehmer ausgesuchte Material rechtzeitig geliefert wird. Eine Teilnahme kann auf www.stoffkunst-polsterwerk.com gebucht werden oder direkt in unserem Ladengeschäft.
Sollte ein Workshop ausgebucht sein, könnt Ihr Euch auf die Warteliste setzen lassen.
Materialbestellung
Der Workshopteilnehmer/ Die Workshopteilnehmerin ist dazu angehalten, mind. 10 Tage vor
Kursbeginn das Material bei uns auszuwählen. Ansonsten können wir eine termingerechte Lieferung zum Kurstag nicht gewährleisten.
Veranstaltungsort:
Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt für alle Workshops ist die Werkstatt von „Stoffkunst & Polsterwerk“ in der Maxstraße 10, 97346 Iphofen.
Rücktrittsbedingungen:
Bei Absage/Rücktritt eines Teilnehmers ist „Stoffkunst & Polsterwerk“ berechtigt, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese beträgt 50% der Workshop-Gebühr bei einer Absage bis zwei Wochen vor Kursbeginn. Bereits bestelltes und bezahltes Material ist Kundeneigentum. Danach beträgt die Gebühr 100% der Schulungsgebühr oder es muss ein zahlender Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers kann ebenfalls keine Rückerstattung der Gebühr erfolgen. Eine Absage muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
Workshop Ausfall:
Sollten Umstände wie z.B. Krankheit der Dozentin, zu geringe Teilnehmerzahl (mind. 3 Teilnehmer*innen) oder nicht vorhersehbare Dinge dazu führen, dass der Workshop ausfallen muss, werden die Teilnehmer informiert und die volle bereits entrichtete Anmeldegebühr wird erstattet. Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden.
Haftung:
Stoffkunst & Polsterwerk haftet für Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. Stoffkunst & Polsterwerk haftet nicht für den Weg vom und zum Workshop bzw. zur Veranstaltung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stoffkunst & Polsterwerk ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Stoffkunst & Polsterwerk und einem Verbraucher- Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
GELTENDES RECHT, KONTAKT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Theresa Kuhlmann
Stoffkunst & Polsterwerk
Maxstraße 10 97346 Iphofen
www.stoffkunst-polsterwerk.com info@stoffkunst-polsterwerk.com
09323/8774391